Hausordnung
Liebe Gäste,
Willkommen in der Pension Ketzin! Wir möchten, dass Ihr Aufenthalt bei uns so angenehm und erholsam wie möglich wird und geben uns viel Mühe, unsere Unterkünfte liebevoll zu pflegen. Sie wohnen hier in einem über 200 Jahre alten Fischerhaus mitten im „Sanierungsgebiet Altstadt Ketzin“ – kleine Eigenheiten wie z.B. knarrende Holztreppen gehören zum besonderen Charme des Hauses dazu.
Für ein harmonisches Zusammenleben und zur Orientierung dient diese Hausordnung. Sie beschreibt, wie wir uns einen sorgsamen Umgang mit unseren Räumlichkeiten vorstellen und beinhaltet einige notwendige Regeln. Wenn wir alle diese Punkte beachten, tragen wir gemeinsam dazu bei, dass die Pension Ketzin auch in Zukunft ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.
1. Sorgfaltspflicht
Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Alle Einrichtungsgegenstände in Ihrer Unterkunft und im Garten dürfen von Ihnen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um. Tragen Sie bitte auch Sorge dafür, dass Mitreisende die Hausordnung einhalten.
Melden Sie entstandene Schäden bitte umgehend (siehe Punkt 10).
Bitte schließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen, um Schäden durch Wetter oder Einbruch zu vermeiden.
Bitte halten Sie bei Inbetriebnahme der Heizung Fenster und Türen geschlossen. Drehen Sie die Heizkörper beim Lüften herunter.
Schalten Sie elektronische Geräte (Licht, TV etc.) bei Verlassen der Wohnung bitte aus.
2. Sicherheit
Die Haustür ist stets geschlossen zu halten (bitte nur zuziehen). Wichtig: Bitte schließen Sie die Haustür nicht ab, da sonst der Zugang mit Türcode nicht mehr funktioniert. Hauseingänge, Treppen und Flure sind Fluchtwege und müssen grundsätzlich freigehalten werden. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, mitgebrachte Elektrogeräte wie Heizlüfter, Kochplatten, Bügeleisen, Tauchsieder, Radiatoren, private Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnliches in den Wohnungen zu betreiben. Dies gilt ebenso für Gaskocher, Campingkocher oder andere gasbetriebene Geräte. Offenes Feuer (auch Kerzen, Räucherstäbchen etc.) ist im gesamten Haus strengstens verboten.
3. Schlüssel
Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht an Dritte weiter.
Bei Verlust der Schlüssel haften Sie für die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. des Austauschs der Schließanlage.
4. Küche
Bitte räumen Sie Geschirr, Besteck, Töpfe und Geräte nur im sauberen und trockenen Zustand zurück in die Schränke.
Reinigen Sie benutzte Küchengeräte und Oberflächen bitte zeitnah.
5. Bad
Bitte entsorgen Sie keine Hygieneprodukte, Abfälle oder Essensreste in der Toilette. Nutzen Sie hierfür bitte die vorgesehenen Mülleimer.
6. Mülltrennung
Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Mülltrennung. Die entsprechenden Tonnen (Restmüll, Pappe) finden Sie auf dem Hof beim silberfarbenen Tor. Gelbe Säcke für Verpackungsmüll liegen in Ihrer Küche bereit und können ebenfalls dort bei den Tonnen abgestellt werden.
7. Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Haus und in allen Wohnungen ausnahmslos untersagt. Rauchen ist nur im Innenhof (Außenbereich) an den dafür vorgesehenen Stellen (mit Aschenbechern) gestattet. Bei Zuwiderhandlung (Rauchen in den Wohnungen) wird eine Sonderreinigungs- und Renovierungspauschale von mindestens 150,00 EUR erhoben, um Gerüche und Rückstände zu beseitigen. Zusätzlich behalten wir uns vor, die Wohnung für die notwendige Zeit zur Wiederherstellung auf Kosten des Verursachers zum Tagespreis zu sperren. Jegliche Manipulation oder Demontage von Rauchmeldern ist strengstens untersagt und führt zu einer sofort fälligen Austauschpauschale von 250,00 EUR (bei Feststellung nach Abreise 350,00 EUR). Sollte durch unerlaubtes Rauchen oder Manipulation der Rauchmelder ein Feueralarm (z.B. durch die Feuerwehr) ausgelöst werden, sind die gesamten daraus entstehenden Kosten vom Verursacher zu tragen.
8. Ruhezeiten
Wir bitten Sie im Sinne einer guten Nachbarschaft, die allgemeine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten. Vermeiden Sie bitte laute Musik oder anderen Lärm in dieser Zeit.
9. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist in unseren Wohnungen nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen wird eine Gebühr von 50,00 EUR pro Tier und pro Tag berechnet. Zudem können weitere Kosten für spezielle Reinigungen oder Reparaturen anfallen.
10. Beschädigungen & Zusätzliche Reinigung
Niemand beschädigt absichtlich Sachen. Sollte Ihnen dennoch ein Missgeschick passieren, bitten wir Sie, uns den Schaden umgehend zu melden, damit wir nicht erst bei der Endreinigung davon erfahren.
Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Beschädigungen am Inventar oder der Unterkunft in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten. Dies gilt auch für Schäden durch Mitreisende oder nicht gemeldete Besucher.
Wir bitten Sie, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört insbesondere das Spülen und Verräumen des Geschirrs (siehe Punkt 4). Bei groben Verschmutzungen, die eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung erfordern, oder bei Nichtbeachtung der Abwaschpflicht behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale von 50,00 EUR bis 120,00 EUR zu erheben.
11. Arbeitsschuhe
Sollten Sie Arbeitsschuhe tragen, bitten wir Sie, diese im Eingangsbereich auf den dafür vorgesehenen Ablagen abzustellen und nicht in den Wohnungen zu tragen.
12. Betten bei Abreise
Sie müssen die Betten bei Ihrer Abreise nicht abziehen. Bitte schlagen Sie die Bettdecken einfach nur auf – wir kümmern uns darum.
13. Wertsachen & Persönliche Gegenstände
Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.), Garderobe oder mitgebrachten technischen Geräten. Bitte bewahren Sie Ihre persönlichen Sachen sicher in Ihrer Wohnung auf und lassen Sie nichts unbeaufsichtigt im Außenbereich liegen.
14. Fahrradabstellung
Mitgebrachte Fahrräder können gerne im kleinen Innenhof abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, keine Durchgänge zu blockieren. Die Pension übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrräder.
15. Besucher & Übernachtung Dritter
Der Empfang von Besuchern ist nur nach vorheriger Absprache mit uns gestattet.
Die Übernachtung von nicht angemeldeten, hausfremden Personen in den Wohnungen ist grundsätzlich untersagt.
16. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art in die Pension ist verboten.
Abschluss
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in der Pension Ketzin!