Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension Ketzin

Betreiber: Enrico Balschulat, Plantagenstraße 14, 14669 Ketzin/Havel (nachfolgend „Pension“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern/Ferienwohnungen der Pension zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (Beherbergungsvertrag).
  2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmer-/Wohnungsbuchung in Textform (z.B. E-Mail) zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die geschuldete Leistung besteht in der Überlassung der gebuchten Unterkunft gemäß der Beschreibung auf der Webseite bzw. in der Buchungsbestätigung.
  2. Im vereinbarten Preis sind die Kosten für einmalig Bettwäsche und zwei Handtücher pro Person sowie der Zugang zum WLAN enthalten, ebenso die gesetzliche Mehrwertsteuer und die übliche Endreinigung, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Auf Nachfrage können gern weitere Bettwäschepakete (je 5,00 EUR) und Handtücher (je 5,00 EUR) kostenpflichtig zugebucht werden. Die Kosten hierfür sind zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten.
  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich pro Nacht und Person, sofern nicht anders angegeben. Der Preis beträgt 45,00 € je Person zzgl. 7 % MwSt. Dies gilt auch für Kinder ohne Altersbeschränkung und ist saisonabhängig.
  5. Bei Einzelbelegung einer Wohnung beträgt der Preis je nach Größe der Wohnung 60,00 € bis 80,00 € pro Nacht zzgl. 7 % MwSt.
  6. Bei einer Belegung ab 5 Personen in einer einzelnen Wohnung fällt eine zusätzliche einmalige Pauschale in Höhe von 50,00 EUR an.
  7. Die Pension akzeptiert keine Kreditkarten-, EC-Kartenzahlungen oder Scheckzahlungen.
  8. Bei Direktbuchungen (über Webseite, E-Mail, Telefon) gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    a) Der gesamte Mietpreis für den gebuchten Zeitraum und die vereinbarte Personenzahl ist bei Schlüsselübergabe am Anreisetag in bar zu entrichten.
    b) Alternativ ist nach vorheriger Absprache und Erhalt einer Rechnung eine Vorauszahlung per Banküberweisung möglich. Der Betrag muss bis zum auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum, spätestens jedoch vor Anreise, auf dem Konto der Pension gutgeschrieben sein.
  9. Bei Buchungen über externe Portale (z.B. Booking.com etc.) gelten ausschließlich die auf dem jeweiligen Portal angegebenen Zahlungsbedingungen und -methoden. Eine Barzahlung bei Anreise ist hierbei in der Regel nicht möglich, es sei denn, dies ist explizit anders vereinbart oder auf dem Portal angegeben.
  10. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtanreise

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.
  3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern/Wohnungen hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung derselben sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer/Wohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen.
  4. Bei Nichtanreise oder Stornierungen außerhalb einer eventuell vereinbarten kostenfreien Stornierungsfrist wird der gesamte vereinbarte Mietpreis abzüglich einer Unkostenpauschale von 5,00 EUR pro Person zur Zahlung fällig. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Ungeachtet der Regelung in Ziffer 4 kann der Gast bei Stornierungen Kontakt mit der Pension aufnehmen. Die Pension wird sich bemühen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden; dies berührt jedoch nicht die grundsätzliche Geltendmachung der Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 4.
  6. Für Buchungen über externe Portale gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.

§ 5 Rücktritt der Pension

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 8b) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    – höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer/Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    – die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen § 9 (Hausordnung) oder § 1 (Geltungsbereich Ziffer 2) vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmer-/Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Wohnungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Gebuchte Zimmer/Wohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, dies wurde vorab vereinbart.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Wohnungen der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Haftung der Pension

  1. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht über das übliche Maß hinaus. Die Haftung für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht im Safe der Pension (falls vorhanden und angeboten) oder auf andere Weise sicher verwahrt wurden.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Pensionsgrundstück oder in der Nähe zur Verfügung gestellt wird, auch gegen Entgelt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Haftung des Gastes

  1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Besucher, Mitarbeiter oder andere Dritte aus seinem Bereich schuldhaft verursacht werden.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Insbesondere haftet der Gast für Kosten, die durch Verstöße gegen die Hausordnung entstehen (z.B. Sonderreinigung bei Rauchen im Zimmer, zusätzliche Reinigungspauschalen bei grober Verschmutzung, Gebühren bei unerlaubter Tierhaltung, Kosten bei Schlüsselverlust etc.), wie in der Hausordnung spezifiziert.

§ 9 Hausordnung

  1. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Sie liegt in den Wohnungen aus und/oder ist auf der Webseite der Pension einsehbar bzw. wird dem Gast auf Wunsch ausgehändigt.
  2. Der Gast verpflichtet sich, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Pension berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Eine Rückerstattung des Mietpreises für die nicht genutzte Aufenthaltsdauer erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Pension erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Details zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung der Pension, die auf der Webseite einsehbar ist oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension in Ketzin.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.